Saisonkennzeichen

Seit Anfang 1997 gibt es in der Strassenverkehrsordnung das so genannte Saisonkennzeichen. Wie der Name bereits impliziert, ist dieses Kennzeichen auf eine bestimmte Zeit im Jahr beschränkt.

Saisonkennzeichen

Werden Fahrzeuge nur für eine bestimmte Zeit im Jahr genutzt, ist das Saisonkennzeichen nahezu prädestiniert, zum Einsatz zu kommen. Gerade bei beliebten Sommerfahrzeugen wie Motorrädern, Cabrios oder Wohnmobilen machen diese Nummernschilder Sinn und sparen zudem Kosten ein.

Das Saisonkennzeichen muss mindestens für 2 Monate, höchstens aber für 11 Monate beantragt werden.

Der Fahrzeughalter kann die Zeitspanne innerhalbs dieses Zeitraums selbst bestimmen und dann bei der Zulassungsstelle und bei der Versicherung beantragen.

Ablauf und Vorteil

Der Fahrzeughalter hat möchte sein Cabrio von Mai bis September fahren. Früher musste er dafür jedesmal zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug anmelden bzw. abmelden. Auch die Versicherungsgesellschaft musste jedesmal kontaktiert werden. Somit sind auch immer – nämlich zweimal im Jahr – die Gebühren für die An- und Abmeldungen angefallen.

Mit dem Saisonkennzeichen ist das nun abgeschafft. Das Fahrzeug wird einmalig bei der Zulassungsstelle und der Versicherungsgesellschaft mit dem Saisonkennzeichen angemeldet. Es fallen somit nur einmalig Gebühren an.

Das Saisonkennzeichen erkennt man am rechten Rand des Autokennzeichens. Hier steht dann z. B. 05 – 09 (für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. September). In dieser Zeitspanne ist das Gefährt dann amtlich zugelassen und versichert.

Vor oder nach dem auf dem Saisonkennzeichen genannten Datum darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden, denn für das Fahrzeug besteht außerhalb der Zeitspanne kein Versicherungsschutz und keine amtliche Zulassung mehr. Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar.

Versicherung & Steuer – Kosten sparen

Da die Kaskoversicherung und Haftpflichtversicherung nur für die Monate bezahlt wird, in denen das Motorrad, Wohnmobil oder Auto auch tatsächlich benutzt wird, spart man einiges an Geld. Zusätzlich entfällt die Kraftfahrzeugsteuer während der Wintermonate.

Bei zahlreichen Versicherungen gibt es für die nicht versicherte Zeit eine so genannte beitragsfreie Ruheversicherung. Sofern das Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück, in einer Garage oder Tiefgarage, also auf einem umfriedeten Abstellplatz steht und dieser Bereich abgeschlossen ist, bleibt der Teilkaskoschutz bestehen.

Wichtig: Wenn der Wagen länger als 6 Monate im Jahr bewegt wird, wirkt sich das Saisonkennzeichen nicht auf die Einstufung in eine Schadensfreiheitsklasse aus. Achten Sie auch immer darauf, dass mögliche Termine beim TÜV im Zeitraum der Zulassung liegen, denn wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, können Sie nicht zum TÜV fahren.

Bei weniger als 6 monatigem Versicherungsschutz erfolgt bei der Wiederaufnahme die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse des Vorjahres.

Woher bekommt man das Saisonkennzeichen / Ablauf

Ein Saisonkennzeichen beantragt man, wie die anderen Kennzeichen auch, bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle. Die Versicherungsgesellschaft sollte bereits vorher informiert sein, wenn man die Deckungskarte beantragt bzw. abholt. In der Regel gewähren die Versicherungsgesellschaften Sonderkonditionen. Sprechen Sie Ihren Versicherungsvetreter auf bestimmte Rabatte für Saisonkennzeichen an.

Wichtig: Nach Ablauf der Saison darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Wenn Sie ein Saisonkennzeichen als Wunschkennzeichen möchten, sprechen Sie Ihre Zulassungsstelle darauf an. Sicherlich wird dort auf Ihre Wünsche eingegangen.

Nummernschild