Anhänger-Überführung

Möchten Sie einen Anhänger für PKW `s von einem Ort zu einem anderen Ort überführen, dann gelten die normalen Anmeldungsrichtlinien, wie sich bei allen Kraftfahrzeugen zum Einsatz kommen. Um welche Vorgaben es sich handelt, lesen Sie unter anderem im Artikel KFZ - Überführung.

Mit einem Anhänger das Fahrzeug überführen

Das Zugfahrzeug für den Anhänger muss über eine entsprechende Anhängerkupplung verfügen. Die elektrischen Zuleitungen müssen korrekt angebracht sein und natürlich auch funktionieren. Sehr wichtig sind funktionierende Bremslichter am Anhänger.

Der Fahrzeugführer muss natürlich zwingend über die entsprechende Führerscheinklasse verfügen, die ihm das Fahren mit Anhänger auch erlaubt. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 kg ist das ein Führerschein der Klasse B. Bei mehr als 750 kg Gesamtgewicht die Führerscheinklasse B96.

Zudem müssen Sie die Anhängelast beachten, also für wie viel Gewicht Ihr Zugfahrzeug überhaupt maximal ausgelegt ist. Dies können Sie im Fahrzeugschein nachlesen oder in Ihrer Fachwerkstatt erfragen. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Anhängertypen ist es nicht immer auf den ersten Blick erkenntlich, was genau erlaubt ist und was nicht.

Hier einige der gängigsten Anhängermodelle:

  • Wohnanhänger
  • Trailer
  • normale Lastenanhänger
  • Bootsanhänger
  • Fahrzeugtransportanhänger
  • Pferdetransportanhänger
  • und viele mehr

Der Anhänger muss, wie das Zugfahrzeug auch, bei einer Überführung vor allen Dingen verkehrssicher sein. Ist der entsprechende Anhänger nicht angemeldet, so haben Sie in der Regel zwei Möglichkeiten.

  1. Rotes Überführungskennzeichen:
    Falls Sie die Möglichkeit haben, von einer Fachwerkstatt oder einem Autohaus ein rotes Überführungskennzeichen zu bekommen, können Sie diese roten Kennzeichen zur Überführung des Anhängers nutzen. Achten Sie darauf, dass Ihnen auch das kleine rote Heftchen ausgehändigt wird. In dieses Heftchen müssen Sie vor der Überführung die technischen Daten des Anhängers eintragen. Danach bringen Sie das rote Kennzeichen am Anhänger an und können losfahren. Manchen Autohäuser verleihen diese roten Kennzeichen allerdings nicht mehr.
  2. Kurzzeitkennzeichen:
    Bekommen Sie keine roten Kennzeichen, müssen Sie ein Kurzzeitkennzeichen bei einer Zulassungsstelle Ihrer Wahl besorgen. Die Kurzzeitkennzeichen haben den bekannten rechten gelben Rand mit der Laufzeit, in der Regel bis zu 5 Tagen. Holen Sie sich eine Deckungszusage (eVB-Nummer) bei einer Versicherung, das funktioniert auch online. Per E-Mail erhalten Sie dann den Nachweis der Versicherung in Form der eVB-Nummer. Mit dieser Deckungszusage beantragen Sie auf der Zulassungsstelle die Kurzzeitkennzeichen. Da die Kosten variieren, erfragen Sie diese am besten bei Versicherung und bei der Zulassungstelle. Tragen Sie dort aber expliziert vor, dass Sie einen Anhänger überführen möchten!

Im Internet wird die Möglichkeit einer Kurzzulassung für abgemeldete Anhänger diskutiert. Um ganz sicher zu gehen, was erlaubt oder ggfls. verboten ist, sollten Sie sich bei der örtlichen Polizeidienststelle, bei der Zulassungsstelle oder bei der Versicherung erkundigen.

Auf der sicheren Seite sind Sie natürlich, wenn Sie den Anhänger vor einer Überführung ganz normal anmelden. Lassen Sie sich dazu den Fahrzeugbrief des Anhängers geben. Dies setzt allerdings auch ein gewisses Maß von Vertrauen von Verkäufer und Käufer voraus!

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