Kurzzeitkennzeichen in Deutschland

Man will ein neues oder gebrauchtes Auto von A nach B transportieren und steht nun erstmal vor dem Problem, wie machen ich das? Man hat schon von den sog. Kurzzeitkennzeichen gehört, weiss aber nicht wie dies funktioniert und auf was man achten muss. Man stöbert im Internet auf zahlreichen Seiten aber oftmals sind die Erklärungen zu schwer formuliert und nach dem lesen ist man auch nicht schlauer als zuvor. Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen im folgenden Text alles Wichtige zu diesem Thema, in einfachen Worten,  zu vermitteln.

Ende der 90 Jahre, es war wohl im Jahre 1998, wurde in Deutschland das sogenannte Kurzkennzeichen eingeführt. Diese Kennzeichen löste im Grunde nach das ” Rote Kennzeichen ” ab. Gleichwohl gibt es das ” Rote Kennzeichen ” für Händler noch. Auf dieses Kennzeichen werden wir an anderer Stelle noch geondert eingehen. Das Kurzzeitkennzeichen ist mehr für Privatleute gedacht.

Mit dem Kurzkennezichen kann man Fahrzeuge innerhalb von Deutschland von A nach B bewegen. Nach dem Vorschriftentext darf man mit diesem Kurzzeitkennzeichen Fahrzeuge überführen ( man meint hier vom Kaufort zum Wohnort des Privatmannes ), zu einer Probefahrt nutzen oder das Fahrzeug zum TÜV bewegen. Alle andere Fahrten sind im Grunde nach untersagt. Das Kurzzeitkennzeichen wird nur für 5 Tage von der Zulassungstelle einer Stadt oder Landkreis ausgestellt. Der Privatmann kann das Kurzzeitkennzeichen bei einer Stadt oder Landkreis seiner Wahl ausstellen lassen.

Man ist nicht an die Zulassungsstelle seines Wohnortes gebunden. Man beantragt über die Versicherung seines Vertrauens eine Deckungszusage ( elektronische Versicherungsbestätigung ) für ein Kurzzeitkennzeichen. Mit dem Schriftstück geht man zur entsprechenden Zulassungstelle und beantragt das Kurzzeitkennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen wird ” ausgestellt ” und man kann sich bei einer Kennzeichenprägestelle das Kurzzeitkennzeichen machen lassen.

1. Gültigkeit

Wie bereits angeführt, ist dieses Kennzeichen nur 5 Tage gültig. Das Kurzzeitkennzeichen hat die normale Größe von Autokennzeichen. Auf dem Kennzeichen gibt es nur die Stadtkennung oder Landkreiskennung und eine Zahlenkombination. Die Zahlenkombination beginnt in der Regel mit den Zahlen 03 oder 04. Am rechten Kennzeichenrand befindet sich ein gelber Balken. Hier ist der Ablauf des Kurzzeitkennzeichens mit Tag / Monat / Jahr vermerkt.

Man meint damit das Enddatum und als Uhrzeit 23:59 h. Das Kurzzeitkennzeichen bekommt nach der Prägung noch das Stadtsiegel / Landkreissiegel zwischen der Kennung und der Zahlenkombination. Der blaue Balken links ( Eurozeichen ) fehlt auf diesem Kennzeichen. Der Vorteil diese Kennzeichen ist, dass es nach Ablauf nicht mehr zurückgegeben werden muss. Es kann im Abfall entsorgt werden. Für die Polizei und sonstige Überprüfungsorgane ist es einfach die Kennzeichendauer zu überwachen. Verfälschungen am Ablaufdatum sind schwierig zu bewerkstelligen und somit fast ausgeschlossen.

2. Versicherung / Kosten

Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit max. 5 Tage) | 30 – 70 Euro
Ausfuhrkennzeichen (Gültikeit max 12 Monate) | 30 – 50 Euro

3. Deckungszusage / elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)

Die Deckungszusage der Versicherung, man meint die elektronische Versicherungsbestätigung, kostet natürlich auch etwas. Die Preise sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Ein Vergleich der KFZ Versicherung sollte sowieso immer durchgeführt werden.

Die Deckungszusage wird Ihnen heutzutage per E-Mail mitgeteilt. Sie erhalten hier eine E-Mail mit einer EVB Nummer. Diese Nummer müssen Sie dann bei der Zulassungsstelle vorweisen. So erhält die Zulassungsstelle die Sicherheit, dass hier Kennzeichen für ein Fahrzeug ausgegeben werden, dass auch versichert ist. Jedes Auto im Straßenverkehr muss versichert sein!

Sobald die Zulassungsstelle die EVB Nummer eingibt, erhält die Versicherung automatisch den Nachweis der “Aktivschaltung”. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sie sich von Versicherungen Deckungszusagen holen können, diese aber erst aktiv werden, wenn Sie diese auch bei der Zulassungsstelle für das jeweilige Kurzzeitkennzeichen verwenden. Fragen Sie aber immer bei Ihrer Versicherung nach.

Was man aber unbedingt hierbei beachten sollte, ist die Tatsache, dass fast alle Versicherungen für das Kurzzeitkennzeichen KEINE Gebühren verlangen, wenn man das Fahrzeug nach der Überführung / dem Kauf auch dann bei dieser Versicherung rechtmäßig ( Haftpflicht / Kasko u.a. ) versichert. Das Kennzeichen wir dann mit dem Versicherungsbetrag verrechnet.

Dies ist quasi als ” Geschenk ” an den Versicherungskunden zu verstehen. Hier sind die Versicherunggesellschaften in der Regel großzügig. Es empfiehlt sich auf jeden Fall die konkrete Nachfrage bei der Versicherung seines Vertrauens. Es kann von Versicherung zu Versicherung anders gehandhabt werden.

Auch die Zulassungskosten bei der Stadt / Landkreis sind regional verschieden. Hier lohnt sich sicherlich auch ein Preisvergleich in seiner Region wo man wohnhaft ist. Wie schon oben angeführt, ist man nicht hier nicht an seinen Wohnort gebunden. Die Kosten für die Prägung des Kurzzeitkennzeichens sind eigentlich nicht groß unterschiedlich. Hier sollte man notgedrungen am Ort der Anmeldung die Kennzeichen prägen lassen. Es ist zu bedenken, dass man nach der Prägung nochmals zur Zulassungstelle muss um das Siegel anbringen zu lassen. So vermeidet man ” unnötige ” Fahrten.

Im Internet gibt es viele Anbieter von Kurzzeitkennzeichen. Dort kann man sich nach einer Paypal Zahlung oder alternativ über eine Online Überweisung mit einem Homebanking Programm / Software recht schnell ein Kurzzeitkennzeichen zuschicken lassen.

Wir hoffen mit den Ausführungen zum Kurzzeitkennzeichen etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben. Wir wünschen immer eine Gute Fahrt.