Die sog. EVB-Nummer ist die Abkürzung für die Elektronische Versicherungsbestätigung. Diese wird von Versicherungen ausgegeben, um Gegenüber den Zulassungsbehörden zu bestätigen, dass das KFZ im Falle eines Schadens versichert ist. Auf deutschen Straßen dürfen kurz Kraftfahrzeuge bewegt werden, für die auch ein Versicherungsschutz besteht. Herangezogen wird die EVB-Nummer für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens oder Kennzeichens. Ebenso für Fahrzeugzulassungen.
Elektronische Versicherungsbestätigung
Das Beantragen und die Übermittlung geht bei den Versicherungen online oder per Anruf. Anschließend wird einem die EVB-Nummer per E-Mail gesendet.
Bei einer Abmeldung oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges wird die eVB-Nummer benötigt. Die Elektronische Versicherungsbestätigung ist eine Zahlen- und Buchstabenkombination aus 7 Zeichen (z. B. FG8FG1A). Früher nannte man diese Bestätigung auch Doppelkarte oder Deckungskarte.
Sobald die eVB beantragt ist, wird diese an eine zentrale Datenbank übermittelt. Auf diese Datenbank hat auch die jeweilige Zulassungsstelle Zugriff. Die eVB-Nummer wurde eingeführt, um das Abmelden und Ummelden zu erleichtern.
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Warum brauche ich diese Nummer?
Mit der Nummer wird bestätigt, dass das Kraftfahrzeug bei einer Versicherung angemeldet ist. Die Nummer ist Voraussetzung bei jeder Ummeldung oder Anmeldung.
Weitere Anwendungen:
- Technische Veränderung am Auto
- Bei einem Umzug des Fahrzeughalters
- Beantragung einer Kurzzeitkennzeichens
- Stilllegung und erneute Zulassung
Was kostet eine eVB Nummer?
Sie müssen dafür nichts zahlen. Die Versicherung erhält ihr Geld über monatliche oder jährliche Police welche Sie entrichten müssen.
Wie bekomme ich die eVB-Nummer?
Sie bekommen die Nummer in aller Regel per E-Mail gesendet oder können sich diese über ein Onlineformular ausdrucken.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Beantragung:
- Rufen sie Ihren Versicherungsmakler vor Ort an oder suchen Sie in ihrer Umgebung einen Makler Ihrer Wahl.
- Besuchen Sie Versicherungsvergleichsportale um eine für sie passende Versicherung zu finden. Im Anschluss öffnen sie deren Webseiten und geben im Konfigurator Ihr Fahrzeug mit allen Daten ein. Danach erhalten sie nach der Eingangsbestätigung automatisch die eVB-Nummer.
- Rufen sie Ihre Versicherung direkt selbst an. Auch am Telefon kann die eVB Nummer bequem beantragt werden.
Wie lange ist die eVB gültig?
Eine eVB Nummer ist nur für 3 Monate gültig. Danach ist die Nummer in der zentralen Datenbank automatisch gelöscht. Wird die Nummer danach verwendet, findet die Zulangsstelle die Nummer nicht mehr. Das Kraftfahrzeug kann somit nicht mehr Um- oder angemeldet werden.
Ummelden des Autos / Motorrades
Auch bei einer KFZ Ummeldung benötigen sie eine eVB Nummer. z. B. bei einem Wechsel des Halters oder wenn sie umziehen.
Fahrzeugwechsel
Auch dann wenn sie ihr Fahrzeug wechseln, benötigen sie eine eVB Nummer. Fragen sie dazu Ihre Versicherung.
Hintergründe und geschichtliches zur eVB
In unserer schnelllebigen Zeit hat sich einiges geändert. Somit traten auch bei der KFZ-Zulassung / einige Änderungen ein, die die Anmeldung wesentlich erleichtern. Gehen wir mal einige Jahre zurück. Hier musste man bei seiner Versicherung des Vertrauens eine sogenannte Doppelkarte beantragen.
Diese musste man bei der Versicherung oder bei seinem Versicherungsagenten abholen oder sich zuschicken lassen. Die Doppelkarte war der Nachweis einer KFZ-Haftplichtversicherung. Diese Doppelkarte legte man dann mit seinem Ausweis und anderen Dokumenten bei der Anmeldung oder der Ummeldung seines Fahrzeugs oder des Motorrades bei der Zulassungsstelle vor.
Die Doppelkarte hatte 2 Seiten. Das eine Doppel schickte die Zulassungstelle nach der Zulassung an die Versicherung zurück. Dies war der Beleg, dass das Fahrzeug angemeldet wurde. Diese Regelung war bis zum 31. Dezember 2002 gültig. Ab dem 01. Januar 2003 wurde dann die o.g. Elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt.
Die Doppelkarte und die Elektronische Versicherungsbestätigung belegen, dass ein Versicherer bei einem Schadensfall nach Prüfung für den Schaden aufkommt. Der Versicherungsnehmer ( Kunde ) hat ab der Anmeldung einen vorläufigen Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden.
Der eigentliche Versicherungsschutz beginnt in der Regel nach Bezahlung der 1. Prämie der Kfz – Versicherung.
Seit dem 1. März 2008 geht die Beantragung der Elektronische Versicherungsbestätigung ganz einfach per Formular oder E-Mail. Die Versicherung bzw. der Verischerungsagent schickt einem die Elektronische Versicherungsbestätigung per E-Mail. Dort druckt man die Elektronische Versicherungsbestätigung aus und nimmt diese mit zur Fahrzeuganmeldung.
Es bleibt festzustellen, dass die Elektronische Versicherungsbestätigung die Zulassungen / Ummeldungen erleichtert hat.
Mehr Informationen zur Deckungskarte bzw. Doppelkarte finden Sie hier.