Autokennzeichen - Kfz-Kennzeichen

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurde das Kennzeichen für Fahrräder eingeführt wurde, um Fahrerflucht bei Unfällen zu vermeiden. Es war nur eine Frage der Zeit bis auch für die damals noch seltenen Autos ein Kennzeichen zur Pflicht wurde.

Nummernschilder für Autos

Im Jahr 1896 wurde im damals deutschen Reich festgelegt, dass alle Autos mit einem Kennzeichen versehen werden und sich an Regeln halten mussten. Damals waren die Kennzeichen je nach Region mit einer römischen Ziffer und je nach Verwaltungsbezirk mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet. Weitere Unterteilungen erfolgten dann mit fortlaufenden römischen Ziffern.

Nach dem 2. Weltkrieg gab es dann zunächst vier unterschiedliche Kennzeichentypen, die je nach Besatzungszone eine andere Hintergrundfarbe hatten. Rot stand für die französische Zone, orange für die amerikanische, weiß für die sowjetische und blau für die britische Zone.

Mit der Zeit und der immer stärker voranschreitenden Motorisierung ab den 1950er Jahren wandelte sich das Kennzeichen von regional unterschiedlichen bis zu den heutigen einheitlichen Nummernschildern. Da die möglichen Kennzeichen-Kombinationen nicht mehr ausreichten, wurde 1956 ein einheitliches Nummernschild-System in der ganzen Bundesrepublik – später auch in den neuen Bundesländern – eingeführt, welches noch heute die Basis für das moderne Autokennzeichen ist.

Wie ist ein Kennzeichen aufgebaut?

Eine Autokennzeichen besteht aus Erkennungsnummern (1-2 Buchstaben und maximal 4 Ziffern) und Unterscheidungszeichen (Abkürzung für den Ort mit bis zu 3 Buchstaben). Insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als 8 Zeichen auf dem Kennzeichen stehen. Die amtlichen Kennzeichen sind in der Länge und Breite genau vorgeschrieben und für alle Kraftfahrzeuge immer gleich. Abweichungen von den Größen gibt es für Motorräder.

Die Nummernschilder werden in Deutschland von den zuständigen Städten und Landkreisen über die Straßenverkehrsämter ausgegeben. Jede Stadt und jeder Landkreis in Deutschland hat ein eigenes amtliches Kennzeichen. Von  A – Z  gibt es jedes Kennzeichen. Das “A” steht zum Beispiel für die Stadt Augsburg, das “Z” steht für die Stadt Zwickau. Die Buchstaben “X” und “Y” sind allerdings ausgenommen. “X” ist für Bundeswehrfahrzeuge, welche für die Nato unterwegs sind, “Y” ist für sonstige Bundeswehrfahrzeuge reserviert. 

Auch heute werden hin und wieder Änderungen an den Kennzeichen vorgenommen. Die neuen EU-Kennzeichen sind beispielsweise mit einer FE-Schrift (fälschungs-erschwerend) geprägt. Automatische Kennzeichenerfassungssysteme mit Kamera können diese Schilder besser lesen und sie sind zudem schwieriger zu fälschen. Auch reflektieren die Nummernschilder seit Ende der 80er Jahre, so dass sie auch bei schlechten Lichtverhältnissen besser gesehen werden. Die Ausnahme bilden auch hier wieder Bundeswehrfahrzeuge.
 
Nicht jede Kombination wird von einer Stadt oder einem Landkreis ausgegeben. Einschränkungen sind hier je nach Stadt bzw. Landkreis möglich.
 
Die Hintergrundfarbe des Kennzeichens ist weiß. Die Buchstaben und Zahlen werden schwarz eingefärbt. Am linken Rand des Kennzeichens befindet sich ein blauer Balken. Hier sind die Sterne der Europäischen Union und die Nationalkennung eingeprägt. Die deutschen Kennzeichen tragen hier die Nationalkennung “D”.

Früher musste man das D-Schild separat mit einem Klebeschild am Fahrzeug anbringen, wenn man ins Ausland fuhr. Dieses Klebeschild ist durch das “D” im amtlichen Kennzeichen entfallen.

Alle 27 EU-Staaten (Stand: Anfang 2010) haben ihre Kennzeichen nach und nach auf diese Kennzeichen, blauer Rand an der linken Seite, umgestellt. Alte Kennzeichen sind natürlich, auch in Deutschland, noch im Umlauf. Nur bei Neuanmeldungen und Ummeldungen muss man die neuen Kennzeichen verwenden.
 

Wunschkennzeichen

Immer gefragter sind in den letzten Jahren die sogenannten Wunschkennzeichen. Das bedeutet, dass die Mittelbuchstabenkombination und die Zahlenkommbination bspw. nach den Anfangsbuchstaben seines Namens und die Ziffern nach Geburtsdatum ausgewählt wird. Wunschkennzeichen sind generell möglich. Manche Städte/Kreise verlangen hier eine Zusatzgebühr bis zu 15.00 Euro.
 
Es gibt aber auch Kombinationen, die bspw. aus geschichtlichen Gesichtspunkten (Thema Nationalsozialismus) nicht möglich sind. Hier gilt die Regel, informieren Sie sich bei Ihren Zulassungsstellen, was möglich und machbar ist.
 
Zusätzlich zum normalen Autokennzeichen gibt es auch noch verschiedene Sonderkennzeichen, wie bspw. Kurzzeitkennzeichen, internationale Ausfuhrkennzeichen, rote Kennzeichen, grüne Kennzeichen, Behördenkennzeichen, Oldtimerkennzeichen und andere.

Weitere KFZ Infos:
Hier finden Sie Tipps und Hinweise zum sicheren Fahren sowie einen Bußgeldrechner für die Radarfalle auf verkehrsuebungsplatz-info.de

Nummernschild