Ausfuhrkennzeichen

Ende der 90er Jahre, in etwa zeitgleich mit der Einführung der Kurzzeitkennzeichens wurde auch das sogenannte Ausfuhrkennzeichen in Deutschland eingeführt. Dieses Kennzeichen hat mehrere Namen, wie z. B. auch Exportkennzeichen oder Auslandskennzeichen.

Das Ausfuhrkennzeichen beantragen

Die korrekte Bezeichnung lautet » Internationales Kurzzeitkennzeichen. Das Ausfuhrkennzeichen löste das veraltete Zollkennzeichen ab.

Dieses Kennzeichen benötigt man, wenn ein ein Auto oder Motorrad von Deutschland in ein außerhalb der EU befindliches Land überführen möchten.

Sofern Sie ein Fahrzeug von Deutschland in ein Land innerhalb der Europäischen Union überführen möchten, dann ist das Kurzzeitkennzeichen mit sog. grüner Karte notwendig.

Kurze Erklärung

Die Ausfuhrkennzeichen werden in Deutschland von den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen (man ist hier nicht an seinen eigenen Wohnort gebunden) ausgegeben. Es ist zwingend vorgeschrieben, dass diejenigen Fahrzeuge, welche ins Ausland exportiert werden sollen, eine gültige Prüfplakette (TÜV – Plakette) und die gültige Abgasuntersuchung (AU) haben müssen. Ohne diese Bescheinigungen ist die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens nicht möglich.
 
Man benötigt eine Versicherungspolice, wobei eine Haftpflichtverischerung ausreichend ist. Diese Haftpflichtversicherung ist dann europaweit gültig. Eine Kfz-Steuer wird ebenfalls fällig.

Das kostet ein Ausfuhrkennzeichen

Die Preise variieren. Sie müssen mit Gesamtkosten für die Gebühren in Höhe von ca. 25 – 60 Euro rechnen. Dazu kommen noch die Kosten für das Kennzeichen selbst. Dieses kostet zwischen 10 – 20 Euro.

Unterlagen zur Beantragung des Ausfuhrkennzeichens

Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens sind folgende Unterlagen erforderlich, welche man bei der Kfz – Zulassungsbehörde vorlegen muss:

  1. Bundespersonalausweis oder Reisepass der Person, auf welche das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  2. Nimmt man für Dritte eine Zulassung vor, so benötigt man eine Vollmacht und den Personalausweis / Reisepass.
  3. Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  4. Fahrzeugschein (Teil I)
  5. Die besondere Versicherungsbestätigungskarte der Farbe gelb (dreifache Vorlage).
  6. Alte gesiegelte Kennzeichen.
  7. Nachweis über gültige TÜV-Untersuchung / AU.
  8. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet » Abmeldebestätigung.
  9. Wollen Sie als Firma (für andere) ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, müssen Sie der Kfz – Zulassungsstelle eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug vorlegen.

Hat das Fahrzeug noch den alten Kfz-Brief wird dieser entwertet und es werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II neu ausgestellt.

Auch Steuern müssen gezahlt werden

Für den Zeitraum der Nutzung des Ausfuhrkennzeichens fällt die KFZ-Steuer an.

So lange ist das Ausfuhrkennzeichen gültig

Die Ausfuhrkennzeichen werden für mindestens 14 Tage und bis zu einem Jahr Gültigkeitsdauer ausgestellt. Die Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen müssen bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums ins Ausland überführt worden sein. Danach wird das Kennzeichen in Deutschland ungültig und kann von Ihnen aufgehoben oder leider weggeworfen werden.

Wichtiges zur Beantragung

Um das Ausfuhrkennzeichen zu bekommen, dürfen keine KFZ-Steuer Schulden vorhanden sein. Das nötige Formular zu Beantragung können sie sich in der Regel auf der Webseite er Zulassungsstelle herunterladen. Füllen Sie dieses am besten in Ruhe vorab aus.

Sofern Ihr Fahrzeug nicht neu ist und die Letzte TÜV / AU Untersuchung mehr als 1 Monate zurück liegt, wird ihr Fahrzeug von der Behörde vor der Ausfuhr überprüft. Greifen Sie zum Hörer und sprechen Sie mit der Zulassungsstelle wie der genaue Ablauf ist und wohin Sie kommen müssen.

 
Wir hoffen, Sie haben alle benötigten Informationen in unserem Bericht über Ausfuhrkennzeichen bzw. Internationale Kurzzeitkennzeichen / Exportkennzeichen erhalten. Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt bei der Ausfuhr eines Fahrzeuges mit Ausfuhrkennzeichen.

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