Unter einem Wechselkennzeichen versteht man ein Nummernschild, das für verschiedene zulassungspflichtige Kfz ausgestellt wird. Das Anbringen des Kennzeichens erfolgt immer an demjenigen Fahrzeug, welches aktuell verwendet wird.
Wechselkennzeichen
Seit dem Jahr 2012 können in Deutschland Wechselkennzeichen für folgende EG-Fahrzeugklassen ausgegeben werden:
- Klasse M1: Pkw mit maximal 9 Sitzplätzen
- Klasse L: Krafträder, vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse (Quads, Trikes, Leichtkrafträder)
- Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
Obwohl das Wechselkennzeichen bereits vor einigen Jahren eingeführt wurde, ist die Resonanz bis dato sehr bescheiden. Nur wenige tausend Stück wurden bislang geordert.
Das mag vor allem daran liegen, dass die Versicherungstarife nicht attraktiv genug sind und das Wechselkennzeichen dem Nutzer keinen deutlichen Mehrwert oder geringere Kosten gegenüber anderen Optionen, wie bspw. dem Saisonkennzeichen bietet.
So fällt zwar nur einmalig die Zulassungsgebühr für das Wechselkennzeichen an, allerdings muss für jedes Fahrzeug weiterhin die volle Kfz-Steuer bezahlt werden.
Obwohl das Interesse der Bevölkerung am Wechselkennzeichen generell vorhanden ist, sprechen die bisherigen finanziellen Rahmenbedingungen gegen dessen Einsatz. Erst, wenn sich diese Bedingungen zugunsten eines kostengünstigeren, vereinfachten Systems ändern, kann das Wechselkennzeichen flächendeckend zum Einsatz kommen.