Motorrad-Kennzeichen

Nicht nur Kraftfahrzeuge wie Autos, Lastwagen oder Militärfahrzeuge müssen eindeutig gekennzeichnet sein, sondern auch alle Arten von motorisierten Zweirädern sind kennzeichenpflichtig.

Nummernschilder für Biker

Motorrad-Kennzeichen unterscheiden sich am augenscheinlichsten durch ihre Größe von den Nummernschildern der vierrädrigen Kraftfahrzeuge. Das erklärt sich von selbst, denn an einem Zweirad ist der Platz für die Kennzeichnung ohnehin gering. Ein weiterer Unterschied ist, dass bei einem motorisierten Zweirad nur ein Blech am Heck angebracht wird.

Die Mindestgröße eines Nummernschildes für Motorräder liegt bei 18 cm Breite und 20 cm Höhe. Eine weitere Größe, nämlich 22 cm Breite und 20 cm Höhe ist ebenfalls möglich.

Die Schriftgröße hat sich im Laufe der Zeit und seit der Einführung der Minimalgröße im April 2011 ebenfalls verkleinert, erlaubt ist auch die so genannte Engschrift. Damit sind nun auch längere Buchstaben- und Zahlenkombinationen möglich.

Die Stadtkennung steht immer ganz oben in der Mitte des Kennzeichens. Darunter folgen der TÜV-Stempel und der Zulassungsstempel der Stadt bzw. des Landkreises. Unterhalb der Stempel sind dann bis zu 2 Buchstaben und 3 Ziffern möglich.

Wird das Motorrad mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, so befindet sich die Zulassungszeit (z. B. 04 – 10) rechts neben den beiden Stempeln.

Da bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen gern mit dem Namen und dem Geburtsdatum verknüpft werden, besteht auch bei dem Motorrad-Kennzeichen die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.

Montage des Motorradkennzeichens

Wie für beinahe alles in Deutschland, gibt es für die Anbringung des Nummernschildes gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Natürlich muss das Kennzeichen auch immer, Tag und Nacht, bei Sonnenschein und Regenwetter, gut erkennbar und lesbar sein und daher beleuchtet sein.

Die Anbringung muss derart erfolgen, dass die obere Schildkante höchstens 120 cm und die untere Kante jedoch mindestens 30 cm über dem Boden sein muss. Außerdem darf der Neigungswinkel aus der Senkrechten 30 Grad nicht überschreiten.

Wie Sie ein Motorrad von A nach B überführen, erfahren Sie hier.

Nummernschild