Motorräder können, wie alle anderen Kraftfahrzeuge auch, für eine gewisse Zeit mit einem Kurzzeitkennzeichenzeichen gefahren werden. Die Bestimmungen sind dieselben wie bei Kurzzeitkennzeichen für Autos.
Kurzzeitkennzeichen für Motorräder
Grundsätzlich kann man mit einem Kurzzeitkennzeichen bis zu 5 Tage am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Kurzzeitkennzeichen haben auf der rechten Seite einen gelben Balken. In diesem Bereich ist das Ablaufdatum des Kennzeichens eingeprägt (Tag/Monat/Jahr).
Möchten Sie sich den Gang zur Behörde sparen?
Bestellen Sie das 5-Tages-Kennzeichen einfach online von Ihrem PC aus und erhalten Sie das Kennzeichen inkl. der Anmeldebestätigung an Ihrem Wunschtag.
Das Kurzzeitkennzeichen läuft an dem eingeprägten Datum um 24 Uhr ab. Danach ist das Kurzzeitkennzeichen ungültig und muss entsorgt werden.
Nutzen Sie auf keinen Fall das Motorrad-Kurzzeitkennzeichen über das Ablaufdatum hinaus. Dies wird nach geltenden Vorschriften mit einem Bußgeld belegt und weiterhin mit Punkten in Flensburg bestraft.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen für Motorräder und für Autos darf man in Deutschland nur Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten bspw. von München nach Hamburg durchführen. Alle andere Fahrten sind nach der geltenden Vorschrift nicht erlaubt. Insbesondere sind “Spazierfahrten” verboten und können, falls der Polizei der Nachweis gelingt, geahndet werden.
Motorrad Kurzzeitkennzeichen beantragen
Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen für Ihr Motorrad benötigen, können Sie grundsätzlich zu jeder Zulassungsstelle gehen. Sie sind nicht an Ihren Zulassungsbezirk, in dem auch Ihr Wohnort liegt, gebunden. Falls Sie Kosten einsparen möchten, dann suchen Sie im Internet nach der günstigsten Zulassungsstelle in Ihrem Wohnbereich. Große Preisunterschiede sollten Sie allerdings nicht erwarten, da sich die Preise mittlerweile stark angeglichen haben.
Lediglich die Kennzeichenprägestellen gewähren noch geringe Preisunterschiede. Vergleichen Sie auch hier ggfls. die Preise in Ihrer Nähe!
Bevor Sie bei einer Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, benötigen Sie von einer Versicherung eine Deckungszusage, die so genannte eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese eVB-Nummer ist der Nachweis der Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeugs. Sie können diesen Nachweis ganz einfach online beantragen und erhalten dann per E-Mail oder SMS die eVB-Nummer.
Diese Bestätigung müssen Sie der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorlegen. Mit diesen beiden Dokumenten können Sie Ihr Motorrad dort dann mit einem Kurzzeitkennzeichen anmelden.
Unterlagen zur Beantragung
Diese Dokumente werden zur Beantragung benötigt:
- EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- TÜV + AU Nachweis
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2. (Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief)
- Bei der Anmeldung auf Ihre Firma ein Auszug aus dem Gewerberegister.
Kosten für das Motorrad Kurzkennzeichen
Die Versicherung können Sie selbstverständlich frei wählen. Da Versicherungen unterschiedlich hohe Gebühren (zwischen 40-80 Euro) für die Vergabe der Kurzzeitkennzeichen verlangen, lohnt sich hier ein Vergleich mehrerer Versicherungsgesellschaften. Grundsätzlich ist zu beachten, dass manche Versicherungen die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen mit einer späteren, “richtigen” Anmeldung des Fahrzeugs verrechnen.
Das Motorrad-Kurzzeitkennzeichen kostet bei den Prägestellen zwischen 5 und 8 Euro, das variiert je nach Stadt oder Landkreis. Das Blech ist etwas dünner als beim Autokennzeichen und auch das EURO-Zeichen fehlt. Bei einem Motorrad benötigen Sie zudem ja nur ein Kurzzeitkennzeichen für hinten.
Ist das Kurzzeitkennzeichen beantragt und geprägt, muss man nochmals zurück zur Zulassungsstelle um dort den Stadtstempel/Landkreisstempel aufkleben zu lassen. Dann können Sie das Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage gemäß den Vorgaben des §16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV nutzen.