Das Kurzzeitkennzeichen

Sie möchten ein neues oder gebrauchtes Auto innerhalb von Deutschland ohne Anhänger überführen? Hier erfahren Sie alles, was Sie dafür wissen müssen und was Sie außerdem benötigen. Den Begriff Kurzzeitkennzeichen haben Sie sicherlich schon einmal gehört. Was aber verbirgt sich hinter diesem Begriff, worauf muss man achten und wie geht man am besten vor?

Kurzzeitkennzeichen Erklärung und Definition

Diese und weitere Informationen über Kurzzeitkennzeichen haben wir Ihnen auf dieser Seite übersichtlich und informativ zusammengestellt. Alles Wissenswerte zu diesem Thema finden sie hier auf einen Blick mit einem Klick!

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Das Kurzzeitkennzeichen

Im Jahre 1998 wurde in Deutschland das sogenannte Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen) eingeführt. Umgangssprachlich wird es auch Überführungskennzeichen genannt. Dieses Kennzeichen löste im Grunde das “Rote Kennzeichen” ab. Gleichwohl gibt es das “Rote Kennzeichen” noch für Händler. Das derzeitige Kurzkennzeichen ist jedoch vorwiegend für Privatleute gedacht.

Mit dem Kurzkennezeichen kann man Fahrzeuge innerhalb von Deutschland von A nach B bewegen. Nach dem Vorschriftentext darf man mit diesem Kurzzeitkennzeichen Fahrzeuge überführen (gemeint ist hier in aller Regel vom Kaufort zum Wohnort des Privatmannes), zu einer Probefahrt nutzen oder das Fahrzeug zum TÜV bewegen. Alle andere Fahrten sind untersagt.

Das Kurzzeitkennzeichen wird nur für 5 Tage von der Zulassungstelle einer Stadt oder Landkreis ausgestellt.

Man muss nach der Gesetzesänderung vom 1.4.2015 das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle seines Wohnsitzes oder bei der Zulassungsstelle, bei welcher das Auto / Motorrad angemeldet war oder aktuell noch ist, beziehen.

Vor der Gesetztesänderung im Jahr 2012 war die Wahl der Zulassungsstelle nicht an den Wohnort gebunden.

Neu ist auch, dass ab diesem Datum ein gültiger TÜV sowie HU Nachweis vorlegt werden muss.

Kurzzeitkennzeichen richtig beantragen

Folgen Sie diesem Ablauf zur Beantragung:

  • 1. Man beantragt über die Versicherung seines Vertrauens eine Deckungszusage (elektronische Versicherungsbestätigung) für ein Kurzzeitkennzeichen. Mit dem Schriftstück geht man zur entsprechenden Zulassungstelle / Ordnungsamt und beantragt das Kurzzeitkennzeichen. Dieses wird “ausgestellt” und man kann sich bei einer Kennzeichenprägestelle das Kurzzeitkennzeichen drucken lassen.

    Beispiel:

    Kurzzeitkennzeichen / Überführungskennzeichen
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Gültigkeit eines Kurzzeitkennzeichens

Das Überführungskennzeichen ist nur für 5 Tage gültig. Das Schild hat die normale Größe eines Autokennzeichens. Auf dem Kennzeichen gibt es nur die Stadtkennung oder Landkreiskennung und eine Zahlenkombination. Die Zahlenkombination beginnt in der Regel mit den Zahlen 03 oder 04. Am rechten Kennzeichenrand befindet sich ein gelber Balken. Hier ist der Ablauf des Kurzzeitkennzeichens mit Tag / Monat / Jahr vermerkt.

Die Uhrzeit am Enddatum ist immer 23:59 h. Das Kurzzeitkennzeichen bekommt nach der Prägung noch das Stadtsiegel / Landkreissiegel zwischen der Kennung und der Zahlenkombination. Der blaue Balken links (Eurozeichen) fehlt auf diesem Kennzeichen.

Der Vorteil dieses Kennzeichens ist, dass es nach Ablauf nicht mehr zurückgegeben werden muss. Es kann im Abfall entsorgt werden.

Für die Polizei und sonstige Überprüfungsorgane ist es einfach, die Kennzeichendauer zu überwachen. Verfälschungen am Ablaufdatum sind schwierig zu bewerkstelligen und somit fast ausgeschlossen.

Wie viel kostet ein 5 Tages Kennzeichen?

  • Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit max. 5 Tage) | 30 – 70 Euro
  • Ausfuhrkennzeichen (Gültikeit max 12 Monate) | 30 – 50 Euro

Die Zulassungskosten bei der Stadt / Landkreis sind regional verschieden. Da man bei der Beantragung an den Wohnort des Käufers oder des Verkäufers gebunden ist, lohnt sich ein Preisvergleich nicht mehr. Die Kosten für die Prägung des Kurzzeitkennzeichens sind eigentlich nicht groß unterschiedlich. Hier sollte man notgedrungen am Ort der Anmeldung die Kennzeichen prägen lassen. Es ist zu bedenken, dass man nach der Prägung nochmals zur Zulassungsstelle muss um das Siegel anbringen zu lassen. So vermeidet man “unnötige” Fahrten.

Im Internet gibt es viele Anbieter von Kurzzeitkennzeichen. Dort kann man sich nach einer Paypal Zahlung oder alternativ über eine Online Überweisung mit einem Homebanking Programm recht schnell ein Kurzzeitkennzeichen zuschicken lassen.

» Alle Kosten anzeigen – weiterlesen

Kurzzeitkennzeichen mit grüner internationaler Versicherungskarte

Unter der sog. “grünen Karte” versteht man die internationale Versicherungskarte. Durch den grünen Farbton, hat sich dies umgangssprachlich so eingebürgert.

Diese Karte erbringt den Nachweis über die auch im Ausland vorhandene Deckungszusage im Falle eines Schadens durch Ihre Versicherung.

Diese Karte ist nur dann erforderlich, wenn Sie ein Fahrzeug in ein EU Land überführen möchten. Bei einer Überführung in ein Land außerhalb der EU ist ein Ausfuhrkennzeichen notwendig.

Sie erhalten diese Karte von Ihrer Versicherung.

EVB – Elektronische Versicherungsbestätigung

Die Deckungszusage der Versicherung, man meint die elektronische Versicherungsbestätigung, kostet natürlich auch etwas. Die Preise sind bei den einzelnen Versicherungen unterschiedlich. Ein Vergleich der KFZ Versicherung sollte immer durchgeführt werden.

Die Deckungszusage wird Ihnen heutzutage per E-Mail mitgeteilt. Sie erhalten hier eine E-Mail mit einer EVB Nummer. Diese Nummer müssen Sie dann bei der Zulassungsstelle vorweisen.

So erhält die Zulassungsstelle die Sicherheit, dass hier Kennzeichen für ein Fahrzeug ausgegeben werden, dass auch versichert ist. Jedes Auto im Straßenverkehr muss versichert sein!

Sobald die Zulassungsstelle die EVB Nummer eingibt, erhält die Versicherung automatisch den Nachweis der “Aktivschaltung”. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sie sich von Versicherungen Deckungszusagen holen können, diese aber erst aktiv werden, wenn Sie diese auch bei der Zulassungsstelle für das jeweilige Kurzzeitkennzeichen verwenden. Fragen Sie aber immer bei Ihrer Versicherung nach.

Was man aber unbedingt hierbei beachten sollte, ist die Tatsache, dass fast alle Versicherungen für das Kurzzeitkennzeichen KEINE Gebühren verlangen, wenn man das Fahrzeug nach der Überführung / dem Kauf auch dann bei dieser Versicherung rechtmäßig ( Haftpflicht / Kasko u.a. ) versichert. Das Kennzeichen wir dann mit dem Versicherungsbetrag verrechnet.

Dies ist quasi als “Geschenk” an den Versicherungskunden zu verstehen. Hier sind die Versicherunggesellschaften in der Regel großzügig. Es empfiehlt sich auf jeden Fall die konkrete Nachfrage bei der Versicherung seines Vertrauens. Es kann von Versicherung zu Versicherung anders gehandhabt werden.

Eine kurze Schritt für Schritt Anleitung zur Erklärung, wie Sie genau vorgehen müssen, finden Sie hier:

Schritt für Schritt Anleitung

Wir hoffen, mit den Ausführungen zum Kurzzeitkennzeichen etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben. Wir wünschen immer eine Gute Fahrt.

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