Kurzzeitkennzeichen beantragen

Woher bekomme ich das Kurzzeitkennzeichen? Wie ist der Ablauf? Im Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt die Vorgehensweise und was es zu beachten gilt.

Anleitung zur Online-Beantragung eines Kurzkennzeichens

Das Wichtigste vorweg: Die Begriffe Kurzkennzeichen, Überführungskennzeichen oder 5-Tages-Kennzeichen bedeuten alle dasselbe und werden als Synonyme benutzt. Mit all diesen Begriffen ist das Kurzzeitkennzeichen gemeint.

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Wo kann ich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Anleitung zum Ablauf einer Beantragung:

  • Sie fragen bei einer (Ihrer) KFZ-Versicherung oder Versicherungsagentur nach einer sog. EVB Nummer. (elektronische Versicherungsbestätigung). Früher sagte man dazu Deckungskarte. Diese elektronische Versicherungsbestätigung kostet für diese 5 Tage ca. 30.00 – 70.00 Euro, je nach Versicherung. Es ist von Vorteil, wenn Sie die elektronische Versicherungsbestätigung bei der Versicherung holen, bei der Sie das Fahrzeug später versichern werden.

    In den meisten Fällen erlassen die Versicherungsgesellschaften dann die Versicherungsgebühr für das Kurzkennzeichen. Fragen Sie bei der Versicherung aber auf jeden Fall danach.

    Sie bekommen von der Versicherung die Deckungszusage in der Regel per E-Mail oder per Fax übermittelt.

    Die elektronische Versicherungsbestätigung enthält die EVB Nummer. Diese Nummer müssen Sie dann bei der Zulassungsstelle bei der Beantragung des Kurzkennzeichens vorweisen. Die Nummer ist der Beleg, dass ein Versicherungsschutz gewährt wurde.

  • Seit dem 1.4.2015 benötigen Sie einen gültigen TÜV und HU Nachweis zur Vorlage bei der Zulassungsstelle. Nehmen Sie diesen Nachweis mit in das Büro der Zulassungsstelle.
  • Gehen Sie zur Zulassungstelle an Ihrem Wohnsitz oder zum Wohnsitz des Verkäufers (Gesetzesänderung 2015) und beantragen ein Kurzzeitkennzeichen.
  • Das Kurzzeitkennzeichen lassen Sie dann bei einem Schilderdienst (meist in der Nähe der Zulassungsstelle) anfertigen. Den Zulassungsstempel erhalten Sie ebenfalls bei der Zulassungsstelle. Die Kurzzeitkennzeichen sind in der Regel etwas billiger als die normalen Kennzeichen. Mit einem Preis von 10 – 15 Euro für 2 Kennzeichen muss man rechnen.

Kurzzeitkennzeichen / Überführungskennzeichen

Was braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen?

Diese Unterlagen werden benötigt:

  • EVB-Nummer (von der Versicherung)
  • TÜV Unterlagen
  • Ihren Personalausweis oder den Reisepass
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2. Damit ist der Fahrzeugschein oder der Fahrzeugbrief gemeint.
  • Bei einer Firmenanmeldung wird noch der Nachweis über die Gewerbeanmeldung gefordert.

Wie viel kostet ein Überführungskennzeichen?

Die Preise variieren, allerdings nicht so stark. Am wichtigsten ist es, dass Sie die Kosten der Versicherung minimieren, in dem Sie sich die Deckungszusage (EVB) bei der Versicherung holen, bei der Sie auch später das Fahrzeug versichern werden.

Kosten minimal:

10 + 15 = 25 Euro (70 Euro wurden bei der Versicherung mit der Police verrechnet)

Kosten maximal:

20 + 20 + 90 = 130 Euro

» Aufstellung der einzelnen Kostenpunkte

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzkennzeichen ist grundsätzlich bis zu 5 Tage gültig,  danach ist es abgelaufen und kann (leider) nur noch weggeworfen werden.

Das Kurzkennzeichen ist ebenso groß wie normale Kennzeichen. Es beginnt links mit der Stadtkennung, dann folgen in der Regel 5 Zahlen. Ganz rechts befindet sich ein gelber Balken mit einem Datum. Das Datum zeigt den Ablauf des Kurzkennzeichens.

Beispiel:


HH – 01234, dann Datum 260511 (Kennzeichen ist von der Zulassungsstelle Hamburg ausgegeben und läuft am 26. 05. 2018 um 23:59 Uhr aus)

Nummernschild