Woher bekomme ich das Kurzzeitkennzeichen? Wie ist der Ablauf?

Im Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt den Ablauf und was es zu beachten gibt.

Im Volksmund spricht man oft vom Kurzkennzeichen oder Überführungskennzeichen, damit ist das eigentliche Kurzzeitkennzeichen gemeint.

Einleitung:

Sie haben vor, ein Fahrzeug von einem Ort zu einem anderen Ort zu überführen. Hier benötigen Sie, wenn Sie kein Fahrzeughändler sind, der noch über die alten ” roten Kennzeichen ” verfügt, ein Kurzkennzeichen. Das  Kurzkennzeichen haben Sie sicherlich schon oft im Strassenverkehr gesehen. Das Kurzzeichen ist das, welches rechts den gelben Rand hat mit dem Ablaufdatum mit Tag / Monat / Jahr.

Ein Kurzkennzeichen ist grundsätzlich bis zu 5 Tage gültig,  danach ist es abgelaufen und kann ( leider ) nur noch weggeworfen werden.

Wie geht man hier vor, wenn man zur Überführung ein Kurzkennzeichen benötigt:

a)
Sie fragen bei einer Kfz – Versicherungsagentur nach einer Deckungskarte. Heute sagt man elektronische Versicherungsbestätigung. Die elektronische Versicherungsbestätigung kostet heute für die 5 Tage ca. 30.00 – 70.00 Euro, je nach Versicherung. Es wäre gut, wenn sie die elektronische Versicherungsbestätigung auch bei der Versicherung holen, bei der Sie auch das Fahrzeug später versichern werden.

Wenn dies so ist, erlassen die Versicherungsgesellschaften in den meisten Fällen die Versicherungsgebühr für das Kurzkennzeichen. Hier auf jeden Fall expliziert den Versicherungsmann fragen. Sie bekommen von der Versicherung die Deckungszusage in der Regel per mail oder per Fax übermittelt. Die elektronische Versicherungsbestätigung enthält die EVB Nummer. Diese Nummer – EVB Nummer - müssen Sie dann bei der Zulassungsstelle bei der Beantragung des Kurzkennzeichens vorweisen. Die Nummer ist der Beleg, dass ein Versicherungsschutz gewährt wurde.

b)
Mit der elektronische Versicherungsbestätigung gehen Sie zur Zulassungstelle und beantragen ein Kurzkennzeichen. Hier ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht an Ihre örtliche Zulassungsstelle gebunden sind. Sie können dorthin hin, wo Sie wollen und eventuell die geringsten Gebühren anfallen. Also auch hier vorher Infos einholen. Es ist also gleich, aus welchem Zulassungsbezirk das Kurzkennzeichen stammt. Bei der Zulassungstelle bekommen Sie dann das Kurzkennezichen zugeteilt.

c)
Das Kurzkennzeichen lassen Sie dann bei einem Schilderdienst anfertigen. Den Zulassungsstempel erhalten Sie dann auch bei der Zulassungsstelle. Die Kurzkennzeichen sind in der Regel etwas billiger als die normalen Kennzeichen. Man sollte hier aber mit einem Preis von 10 – 15 Euro für 2 Kennzeichen rechnen.

Das Kurzkennzeichen ist in der Größe genau so groß wie die normalen Kennzeichen. Es beginnt links mit der Stadtkennung, dann folgen in der Regel 5 Zahlen. Ganz rechts befindet sich ein gelber Balken mit einem Datum. Das Datum zeigt den Ablauf des Kurzkennzeichens.

Beispiel:
HH – 01234, dann Datum 260511 ( Kennzeichen ist von der Zulassungsstelle Hamburg ausgegeben und läuft am 26. 05. 2011 um 23:59 Uhr aus)