KFZ Abmeldung / Anmeldung

Was passiert bei der Abmeldung des KfZ? Ist ein Saisonkennzeichen besser als das Auto über eine bestimmte Zeit an- und abzumelden? Wie lange kann ein Fahrzeug abgemeldet bleiben?

So meldet man ein Auto / Motorrad an und ab

Es gibt viele Fragen, die in Zusammenhang mit der An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeugs aufkommen können. Im nachfolgenden Text werden die wichtigsten Informationen zur An- und Abmeldung sowie zu Sonderkennzeichen, wie bspw. das Saisonkennzeichen, geklärt.

Im digitalen Zeitalter ist es mittlerweile in manchen Regionen möglich, über das Internetportal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde den Zeitaufwand zu minimieren und Anträge online zu stellen. Informieren Sie sich am besten auf der Homepage Ihrer Zulassungsstelle.

Welche Unterlagen benötigt man für die Abmeldung?

Oftmals wird das Auto abgemeldet, wenn es zum Verkauf steht. Der Grund ist einfach. Solange es angemeldet ist, haftet der Verkäufer für sämtliche Schäden und Unfälle des Fahrzeugs. Um das auszuschließen, ist die Abmeldung ratsam. Ein potentieller Käufer ist mit einem Kurzzeitkennzeichen gut beraten. So kann er den Wagen auf eigenes Risiko probefahren und überführen.

Um nicht mit leeren Händen wieder heimgehen zu müssen, sind einige Unterlagen für die Abmeldung zwingend erforderlich. Dabei handelt es sich um:

  • Fahrzeugschein, mittlerweile Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief, mittlerweile Zulassungsbescheinigung Teil II
  • die Nummernschilder Ihres Fahrzeugs
  • und etwa 10-15 Euro Bargeld.

Bei einer endgültigen Abmeldung benötigen Sie zudem den Verwertungsnachweis des Schrottplatzes bzw. der Annahmestelle ihres Altautos.

Welche Unterlagen benötigt man für die Anmeldung?

Um ein Auto neu anzumelden, brauchen Sie diese Unterlagen:

  • eVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II, also Fahrzeugschein- und brief
  • Nachweis über die letzte HU (Hauptuntersuchung)
  • und etwa 30 Euro Bargeld.

Ist das Auto noch auf jemand anderen zugelassen, benötigen Sie zusätzlich noch Nummernschilder.

Kann jemand anderes für mich zur Zulassungsstelle gehen?

Haben Sie selbst keine Zeit, um zur Zulassungsstelle zu gehen, können Sie eine beliebige Person beauftragen, in ihrem Namen das KfZ an- oder abzumelden. Bei einer Abmeldung benötigt der Bevollmöchtigte keine Vollmacht.

Anders ist das bei der Anmeldung eines Fahrzeugs. Hier benötigt die beauftragte Person eine Zulassungsvollmacht. Sie enthält:

  • Name und Anschrift der Person, auf die das Kfz zugelassen werden soll
  • Name und Anschrift des Bevollmächtigten
  • den Zweck der Vollmacht, also die Kfz-Zulassung
  • eine Einverständniserklärung des neuen Auto-Halters, dass der Bevollmächtigte über eventuelle Steuer- und Gebührenrückstände informiert werden darf
  • Datum und Ihre Unterschrift

Stilllegung oder vorübergehende Abmeldung?

Eine Abmeldung wird heutzutage immer als vollständige Abmeldung, wie sie bspw. bei einer Verschrottung üblich ist, behandelt. Dennoch ist es mit dieser Abmeldung möglich, das Auto über einen Zeitraum von maximal 7 Jahren vorübergehend stillzulegen. Die Abmeldung bzw. Außerbetriebsetzung wird im Fahrzeugschein vermerkt und die Kennzeichenschilder entwertet. Nach Ablauf dieser 7jährigen Frist muss das Fahrzeug wieder vom TÜV abgenommen werden, um erneut auf deutschen Straßen fahren zu dürfen.

Saisonkennzeichen – was ist das?

Im Gegensatz zu einer zeitlich unbegrenzten Abmeldung ist das Saisonkennzeichen für die Dauer zwischen 8 Wochen und 11 Monaten gültig. Das macht insbesondere für Fahrzeuge Sinn, die über den Winter nicht gefahren werden. Oft ist das der Fall bei Cabrios, Oldtimern oder Wohnmobilen.

Ein Vorteil liegt auch darin, dass im abgemeldeten Zeitraum keine Kfz-Steuer anfällt und die lästigen Behördengänge für An- und Abmeldung des Gefährts entfallen.

Hinzu kommt, dass die Kfz-Versicherung in der Regel bei Saisonkennzeichen ebenfalls günstiger ausfällt, da das Fahrzeug ja nur einen verkürzten Versicherungsschutz benötigt.

Die einmaligen Kosten für ein Saisonkennzeichen liegen bei etwa 26-30 Euro.

Optisch sieht es wie ein normales Kennzeichen aus, hat aber am rechten Rand kleine Zahlen zwischen 1 und 12. Diese stehen für die Monate und kennzeichnen durch einen waagerechten Strich, innerhalb welchen Zeitraums man mit diesem Kennzeichen fahren darf. Die Zulassung beginnt dabei immer am 1. Tag eines Monats und Endet immer am letzten Tag eines Monats. Beim Antrag muss man die gewünschte Zeitspanne natürlich angeben. Sie gilt dann auch in den Folgejahren. Bei einer Änderung der Zeitspanne muss ein neues Saisonkennzeichen beantragt werden.

Saisonkennzeichen beantragen – wie?

Auch das Saisonkennzeichen muss in der Zulassungsstelle beantragt werden. Diese Dokumente sind dabei erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis /Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bankeinzugsermächtigung (Sepa-Lastschriftmandat)
  • eVB-Nummer
  • Gültige HU
  • Gültige AU
  • Bisherige Kennzeichen (und bei Wunschkennzeichen ggfls. die Reservierung)
  • Bei der Erstzulassung die COC-Papiere (diese geben bei Importautos an, dass sie in der EU zugelassen sind)
  • Eventuelle Vollmacht sowie Kopie Ihres Personalausweises, wenn ein Dritter das Kennzeichen beantragt

Wird das Kennzeichen nicht für eine erwachsene Privatperson beantragt, benötigen Sie noch folgende Unterlagen:

  • Bei Zulassung auf Minderjährige sie schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweis
  • Unternehmen (außer GbR) müssen den Handelsregisterauszug sowie die Gewerbeanmeldung und die Vollmacht des Geschäftsführers, sofern er nicht selbst erscheint, vorlegen.
  • Bei einer GbR muss der Gesellschaftervertrag sowie eine Vollmacht und eine von allen Gesellschaftern unterschriebene Erklärung vorgelegt werden, auf wen die Zulassung erfolgt.
  • Vereine benötigen den Auszug aus dem Vereinsregister sowie eine Vollmacht des Vorstandes.

Ob man sich nun für die flexible Ab- und Anmeldung eines Fahrzeugs entscheidet oder ein zeitlich fixes Saisonkennzeichen beantragt ist wohl im Einzelfall zu entscheiden. Weniger zeitaufwändig ist auf Dauer jedoch das Saisonkennzeichen.

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