Wunschkennzeichen reservieren

Jedes Kfz-Kennzeichen besteht aus einer Buchstaben- und Zahlenkombination. Dieses wird normalerweise nach dem Zufallsprinzip vergeben. Allerdings gibt es die Möglichkeit, ein so genanntes Wunschkennzeichen mit selbst gewählten Kombinationen zusammenzustellen.

Ist mein Wunschkennzeichen noch frei?

Oftmals werden Geburtsdaten oder Anfangsbuchstaben von Namen für die Buchstaben- und Zahlenkombination auf dem Kfz-Kennzeichen gewünscht. Das macht durchaus Sinn, denn der Wiedererkennungswert ist hoch und die selbst erdachte Kombination ist leicht zu merken. Die Stadtkennung bleibt davon natürlich unberührt, denn Sie muss bestehen bleiben. Wichtig ist, dass nicht mehr als 8 Buchstaben und Zahlen auf einem amtlichen Kennzeichen erlaubt sind.

Sehr beliebt sind Kombinationen, die zusammen mit der Stadtkennung einen Sinn ergeben, zum Beispiel LA-DY, HE-XE, BI-ER oder auch S-AU und viele weitere.

Auch manche Unternehmen stärken mittlerweile Ihre Strategie durch ein individuelles Kfz-Kennzeichen mit den Firmeninitialen oder dem Firmennamen, wenn er denn kurz genug ist.

Natürlich gibt es bei manchen Buchstabenkombinationen in Deutschland auch Einschränkungen. Das gilt vor allem bei möglichen Abkürzungen aus der Zeit des Nationalsozialismus oder dem Kommunismus der früheren DDR. Zum Beispiel sind die Kombinationen “KZ”, “SS” oder auch “HJ” oder auch “K-PD” oder “S-ED” nicht erlaubt und werden auch gegen Aufpreis niemals ausgegeben.

Wunschkennzeichen reservieren

Heutzutage kann man in beinahe allen Zulassungsstellen online ein individuelles Wunschkennzeichen reservieren. Manche Zulassungsstellen bieten diesen Service zwar noch nicht an, dort muss die Reservierung dann telefonisch oder direkt vor Ort erfolgen.

Bundesweit betragen die Gebühren für ein Wunschkennzeichen 10,20 Euro. Hinzu kommt die Gebühr in Höhe von 2,60 Euro für das Reservieren des Nummernschildes, sofern Sie es tatsächlich auch zulassen.

Wunschkennzeichen Historie

Wunschkennzeichen waren früher nicht immer möglich, da die Zulassungstellen klare Vorgaben hatten. Dies ist nachvollziehbar, da die Organisation der Kfz-Kennzeichen über ein Buchstaben-Karteikartensystem geregelt war. Wurde ein Fahrzeug neu zugelassen, erhielt es ein Kennzeichen mit demjenigen “Zwischenbuchstaben”, der im System gerade an der Reihe war. Lediglich bei der Zahlenkombination konnte man gelegentlich mit den Angestellten der Zulassungsstelle verhandeln.

Durch die Einführung eines computerbasierten Erfassungssystems wurde vieles erleichtert und vereinfacht. Die Ausgabe von Wunschkennzeichen war quasi über Nacht schlagartig möglich.

FIBOG – Buchstabensperren für Kennzeichen

Früher galt die Faustregel, dass manche Zwischenbuchstaben nicht genutzt werden durften, um Verwechslungen vorzubeugen. Diese Buchstaben nannte man “FIBOG”.

  • F” konnte leicht verwechselt werden mit “E”
  • I“mit der Zahl “1”
  • B” mit der Zahl “8”
  • O” mit der Zahl “0”
  • G” mit der Zahl “6”.

Nach Einführung der neuen Eurokennzeichen fiel diese Sperre “FIBOG” weg.


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