Auslandskennzeichen

Eine besondere Bedeutung besitzen Kfz-Auslandskennzeichen beim Autoexport und dem Reimport von Automobilen. Um hierbei den gesetzlichen Anforderungen beim Import von Neuwagen aus dem Ausland nach Deutschland korrekt zu entsprechen, gibt es eine Menge zu beachten.

Import und Export von Fahrzeugen

Spricht man vom Auslandskennzeichen, meint man “eigentlich” das Ausfuhrkennzeichen. Andere Synonyme dafür sind Exportkennzeichen oder internationales Kurzzeitkennzeichen.

Dieses Kennzeichen wird benötigt, um Fahrzeuge von Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union zu überführen.

Um das für sich richtige Auslandskennzeichen zu wählen, muss man folgende Szenarien beleuchten.

Export eines KFZ

Hier muss wiederum unterschieden werden zwischen:

Export in ein EU-Land

Soll ein KFZ in ein EU-Land überführt werden, benötigte man das Kurzzeitkennzeichen mit der grünen Karte. Grün deshalb, weil die internationale Versicherungskarte einen grünen Hintergrund hat. Diese Karte, welche Sie von Ihrer Versicherung bei der EVB Beantragung erhalten, bescheinigt, dass für dieses Fahrzeug auch im Ausland ein Versicherungsschutz besteht.

Dieses Kennzeichen gilt mindestens 15 Tage und maximal 1 Jahr aber längstens so lange, wie die TÜV-Zulassung gilt. Ein gültiges TÜV-Protokoll muss dabei vorhanden sein. Auch hier sind in einzelnen Ländern anderer Regelungen gültig. Manche Staaten akzeptieren den Im- und Export mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen, das für maximal 5 Tage gilt und eigentlich nur innerhalb Deutschlands Gültigkeit besitzt und für dessen Erteilung keine Angaben zum Fahrzeug gemacht werden müssen. Österreich und Italien akzeptieren zwar den Import von Deutschland in ihr Land mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen, nicht aber den Export.

» Mehr zum Kurzzeitkennzeichen hier lesen

Export in ein Land außerhalb der EU

Wird das Fahrzeug in ein Land außerhalb der EU überführt, geht dies nur mit einem Ausfuhrkennzeichen. Hierbei gibt es einige Dinge zu beachten. Es müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden, dass Fahrzeug muss unter Umständen geprüft werden und es fallen womöglich Steuern an.

» Mehr zum Ausfuhrkennzeichen hier lesen

Import eines KFZ nach Deutschland

Hier wird es etwas komplizierter. Denn ganz schnell befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone oder aber verhält sich nicht legal, da es innerhalb der EU keine einheitliche Regelung gibt. Das heißt, man sollte sich in jeden einzelnen Fall genau erkundigen, welche Bestimmungen für Import und Reimport von Neuwagen und Gebrauchtwagen gelten. Der ADAC ist hier ein guter Ansprechpartner.

» Tipps vom ADAC zum Thema Import von Fahrzeugen

Laut Aussagen von Verkehrsexperten gibt es eigentlich aber nur zwei wirklich legale Möglichkeiten:

Entweder man importiert das Fahrzeug auf einem Anhänger oder aber man muss sich im Ausland das jeweilige Überführungskennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen besorgen, das in diesem Land gültig ist.

Mit einigen Ländern gibt es Übereinkommen, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen für den Import nach Deutschland akzeptiert werden. Allerdings gilt dies nicht für alle europäischen Länder. Also auch hier gilt: besser einmal mehr gefragt, als plötzlich an der Grenze stehen und Strafe zahlen und eventuell auch noch die Weiterfahrt untersagt bekommen.

Wie man sieht, sind die Bestimmungen wirklich sehr vielfältig und es ist eine recht komplizierte Angelegenheit sich korrekt zu verhalten.

Im Zusammenhang mit Kfz-Kennzeichnen ist es aber vielleicht auch noch interessant zu wissen, dass seit der Einführung der EU-Kennzeichen im Jahr 2000 die Pflicht zur Führung eines gesonderten ovalen Nationalitätenzeichens entfallen ist.

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